Die Liste der vom Abriss bedrohten guten Bauten wird immer länger. Auch in der Nähe von Landshut ist ein Fall akut: Die Realschule von Vilsbiburg soll einem Neubau weichen. Die Entscheidung steht, obwohl die Argumente immer deutlicher gegen einen Neubau sprechen. Doch gerade weil diese Argumente anscheinend keine große Rolle spielen, sollte an ihnen festgehalten werden.
Eigentlich ist die Sache eindeutig. Abbruch und Neubau: etwa 20.000 Kubikmeter Bodenaushub, um die 14.000 Kubikmeter Beton und 2500 Tonnen Kohlendioxid sowie etwa 4000 LkW-Ladungen, das alles bezogen auf den Rohbau. Um bis zu sechs Quadratmeter kleinere Klassenzimmer. Wahrscheinliche Vergabe an große überregionale Firmen. Bei einer Sanierung und Erweiterung (idealerweise in Bauabschnitten) hätten hingegen ortsansässige, kleinere Firmen eine Chance. Es würden nur an Bodenaushub etwa 600, an Beton circa 500 Kubikmeter Beton und an Holz um die 600 Kubikmeter anfallen, der Kohlendioxidausstoß läge voraussichtlich bei 285 Tonnen, die Lkw-Ladungen werden auf 232 geschätzt. Dennoch wird an der Entscheidung für den Neubau festgehalten.Unter Denkmalschutz steht die Schule dennoch nicht, weil der ursprüngliche Bau (fertiggestellt 1969, Architekten Josef Winkler und Lothar Friederich) „bereits durch zahlreiche Maßnahmen und bauliche Erweiterungen stark verändert worden ist und somit seinen Quellencharakter und baulichen Zeugniswert für die Zeit Ende der 1960er Jahre verloren hat“, so der Generalkonservator Mathias Pfeil. Er ergänzt: „Jenseits dieser denkmalfachlichen Einschätzung wäre jedoch aus unserer Sicht die Integration der Aula in einen neuen Baukörper sicherlich eine Option.“ 1 Seit 1978 war die Schule mehrmals erweitert worden.
Doch gehen Qualitäten der Schule über diesen wunderbaren Raum der Aula hinaus. Auf einer Veranstaltung des BDA Regensburg-Niederbayern-Oberpfalz am 16. Januar hat die an der OTH Regensburg lehrende Elke Nagel, ausgewiesene Fachfrau für Denkmalpflege und Bauforschung, die Schule im Kontext der Schuldiskussion der Nachkriegszeit verortet: Wenn auch nicht ganz von der Strahlkraft wie sie Hans Scharoun in Lünen, Günter Behnisch in Göppingen oder Horst Linde mit der Universität Konstanz hervorbrachten, so ist das Vilsbiburger Beispiel doch ein Bau im gleichen Geiste und von außerordentlicher Qualität, die gerade angesichts aktueller Diskurse über alternative Unterrichtsmethoden und den dafür geeigneten Raummodellen nicht unterschätzt werden darf. Es sind Räume, die die Bildung einer Gemeinschaft jenseits derer in den Klassenzimmern unterstützt, in der die scharfen Trennung zwischen innen und außen aufgehoben wird, in der das Lernen auf die Räume jenseits des Klassenzimmers ausgedehnt werden kann. Die Schule von Vilsbiburg lässt es zu, anders zu lehren und zu lernen als es konventionellen Konzepten entspricht.
Erdrückende Beweislage
Und die Sanierungsbefürworter können auch mit den Kosten argumentieren. Abriss und Neubau würden knapp 90 Mio Euro kosten. Da sich Materialkosten in den letzten Jahren rasant nach oben entwickelt haben, bei einem Erhalt aber genau in diesem Bereich gespart werden kann, könnte eine Sanierung mit Erweiterung durchaus günstiger werden. 2020 waren laut eines Zeitungsberichtes die Kosten für eine Generalsanierung auf 40 Mio Euro geschätzt worden.
In der Veranstaltung vom 16. Januar 2024 wurde zudem mit drei Beispielen anschaulich gemacht, dass selbst unter laufendem Betrieb Schulen in vergleichbarer Ausgangslage Fällen saniert werden können – es waren dies der Umbau und die Erweiterung der Martini-Schule in Freystadt, die Generalsanierung Gymnasium Neustadt an der Waldnaab sowie die Sanierung und der Umbau des Gymnasiums Dinkelsbühl.
Darüber hinaus hat das BDA-Team konkrete Vorschläge für ein weiteres Vorgehen gemacht. So sollte eine Studie die Machbarkeit der Sanierung so konkret untersuchen, dass der Kreistag fundiert entscheiden kann. Fundierte Basis heißt: Beide Varianten wurden in vergleichbarer Tiefe untersucht. Es ist auch noch nicht soweit geplant, dass man öffentliche Mittel in den Sand setzte, wenn man bisher verfolgten Pläne änderte. 3 Im Gegenteil: Die Kosten und Belastungen, die mit Bauschutt, LKW-Fahrten und CO2-Emissionen für die Allgemeinheit verbunden wären, sind noch nicht einmal hinreichend berücksichtigt, vom kulturellen Verlust ganz abgesehen.
Keine Bewegung
Klug wäre es dennoch, weiterhin auf die konkreten Argumente in der konkreten Sache zu setzen. Nur dann, wenn die Entscheidung nicht verdächtigt wird, im Zusammenhang zur politischen Großwetterlage zu stehen, kann man darauf hoffen, dass die Argumente irgendwann auf fruchtbaren Boden treffen, der Sachverstand nicht weiter ignoriert wird und ein Dialog möglich wird. Dann kann man auf die Einsicht hoffen, dass Entscheidungen auch einfach mal auf der Basis von guten Gründen getroffen werden können, ohne dass politisches Lagerdenken eine Rolle spielen muss. Dass nur so das Vertrauen in die Politik wieder gestärkt werden kann. Hoffen wir also weiter.
Unterstützt von Prof. Elke Nagel, Professur für Architektur- und Baugeschichte, OTH Regensburg; Prof. Dietmar Kurapkat, Denkmalpflege und Bauforschung mit den Schwerpunkten Mittelalter und Neuzeit, OTH Regensburg; Prof. Andreas Müsseler, Entwerfen, Konstruieren und digital gestütztes Realisieren, OTH Regensburg; Prof. Andreas Putz, Professur für Neuere Baudenkmalpflege, TUM München
- 1Schreiben des Generakonservators Mathias Pfeil, Bayrisches Landesamt für Denkmalpflege, an Neumeister & Paringer Architekten BDA (heute bernhard paringer architekten und NEUMEISTER ARCHITEKTUR), das der Redaktion vorliegt und aus dem am Abend des 16. Januar zitiert worden ist.
- 2Diese Gruppe besteht aus: Michael Kühnlein, Kühnlein Architektur Thomas Gerstmeir, gerstmeir inić kučera architekten BDA Thomas Neumeister, NEUMEISTER ARCHITEKTUR Bert Reiszky, reiszky architekten Bernhard Englmeier, Architekt Peter Thammer, R7 Architekten
- 3Bislang sind, so das BDA-Team, bezüglich der Architektenleistungen die Leistungsphasen 1-4 beauftragt und freigegeben worden, derzeit wird die 3. Leistungsphase bearbeitet. Diese Aussagen müssen insofern eingeschränkt werden, als sie zwar auf der Kenntnis des ausgeschirebenen Verfahrens beruhen; die tatsächlichen getroffenen Vertragsvereinbarungen sind nicht bekannt.
- 4Beitrag von Mark Kammerbauer auf Linkedin >>>